ZweiTaelerLand

 



Was muss ich noch beachten?

Fragen und Antworten

 

1. Was bedeutet Car-Sharing?

Car-Sharing = Auto teilen ist die individuelle Fortsetzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Wenn Sie mit Bus und Bahn nicht mehr weiterkommen, steht für Sie als Car-Sharer ein Fahrzeug auf Abruf bereit. Sie können es wie ein Privatauto benutzen, ohne es besitzen zu müssen.

2. Wann und wie kann ich welches Fahrzeug buchen?

Ob Sie einkaufen, umziehen oder in Urlaub fahren möchten, unser Verein bietet seinen Mitgliedern für jeden Zweck das passende Fahrzeug. Unsere Fahrzeuge sind rund um die Uhr verfügbar und jederzeit buchbar; stunden-, tage- oder wochenweise, spontan oder lange im Voraus. Für den Ausflug am Wochenende oder für den längeren Sommer- oder Winterurlaub.


Die Internetbuchung finden Sie immer in der oberen Menuleiste.
Telefonische Buchung: 0761 / 20 22 800

3. Was kann ich durch Car-Sharing für die Umwelt tun?

Als Car-Sharing-Mitglied tragen Sie erheblich zur Entlastung des Individualverkehrs und damit zur Schonung unserer Wälder bei. Da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Car-Sharing-Auto mindestens 6 private PKW’s ersetzt, werden durch Car-Sharing Ressourcen geschont, Kohlendioxyd-Emissionen verringert und der Park- bzw. Stellplatzbedarf vermindert

4. Wo stehen die Fahrzeuge?

Sie stehen auf reservierten Stellplätzen im Stadtzentrum bzw. in Bahnhofsnähe, auch in Kollnau und Bleibach.


Standorte / Stellplätze

5. Wie bekomme ich Zugang zum gebuchten Fahrzeug?

Vor Fahrtbeginn kontrollieren Sie das Fahrzeug auf sichtbare Schäden. Schäden, die nicht im Kfz-Handbuch aufgeführt sind, tragen Sie bitte im Fahrtbericht ein.
Benutzen Sie Ihre Zugangskarte, um das Auto aufzuschließen. Sie können nur das Fahrzeug öffnen und benutzen, das Sie auch gebucht haben. Der Zündschlüssel ist dann im Schlüsselport im Handschuhfach eingesteckt. Am Fahrtende müssen Sie den Schlüssel wieder im Schlüsselport einstecken und das Fahrzeug nach dem Verlassen mit der Zugangskarte abschließen.
Einen Fahrtbericht brauchen Sie nur bei Schäden oder anderen Vorkommnissen auszufüllen, z.B. Auto verschmutzt, Tank unter ein Viertel leergefahren. Sie finden Berichtsformulare im roten Ordner im Handschuhfach. Wichtig: Bei Fahrtunterbrechungen benutzen Sie den Fanrzeugschlüssel, um das Auto abzuschließen und wieder zu öffnen!
Wenn sie die Zugangskarte benutzen, wird die Buchung beendet, und Sie können das Fahrzeug nicht mehr öffnen!

6. Wer kümmert sich um Versicherung und Wartung?

CSZ erspart Ihnen den Ärger mit Versicherungen und Werkstätten, denn unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert und werden grundsätzlich vom Verein gepflegt und gewartet.

7. Was spare ich beim Benutzen von Car-Sharing-Fahrzeugen?

Sie wählen die Fahrzeugklasse nach Ihren Wünschen und Ihrem Geldbeutel. Ihre bisherigen Fixkosten  wie Versicherung, Steuern, Garagen- oder Stellplatzkosten für Ihr Auto werden jetzt von der Gemeinschaft getragen d. h. auf Sie entfällt nur ein Bruchteil der Fixkosten.

Für ein Carsharing-Auto zahlen Sie nur, wenn Sie es wirklich brauchen; d.h. wer wenig fährt, zahlt auch wenig.

Wenn Sie Ihren Privat-PKW weniger als ca.10.000 km im Jahr benutzen, fahren Sie mit Car-Sharing-Fahrzeugen billiger.

8. Wie funktioniert Car-Sharing?

Car-Sharing funktioniert rund um die Uhr. Sie reservieren Ihr Wunschfahrzeug vorzugsweise mit einer Internetbuchung oder in unserem Call-Center (0761 / 20 22 800). Egal, ob spontan oder lange im Voraus.

Wählen Sie unter verschiedenen Fahrzeugtypen vom Mini bis zum Mittelklasse-Kombi. Unser Call-Center (0761 / 20 22 800) berät Sie über Ausstattung (Klima, Winterreifen etc) und Stellplatz, über Verlängerung oder Verkürzung Ihrer Buchung, aber auch über z.B. vergessene Regenschirme, Handschuhe, Sonnenbrillen u.ä..

9. Wie früh muss ich meine Fahrten anmelden?

65% aller Fahrten werden am Tag der geplanten Nutzung gebucht, 25% sogar unmittelbar vor Fahrtbeginn. Je früher Sie buchen, desto sicherer können von einer Buchungsbestätigung ausgehen. Fahrten, die länger als 3 Tage dauern sollen, sollten Sie, bitte, mindestens 1 Woche vorher, in den Ferien noch etwas früher buchen.

10. Wann muss ich tanken? Wer zahlt den Kraftstoff?

Sie müssen nur tanken, wenn der Tank am Ende Ihrer Fahrt nicht mindestens zu einem Viertel gefüllt ist. Tanken können Sie bequem an unseren Vertragstank- stellen.

Außerdem können Sie innerhalb Deutschlands an allen Tankstellen mit  DKV-Logo mit der im Auto befindlichen Tankkarte zahlen. Das funktioniert mit der  DKV- Karte sogar in großen Teilen Europas.

Sollte das einmal nicht möglich sein, so wird Ihnen selbstverständlich Ihre Auslage gegen Quittungsvorlage verrechnet bzw. erstattet, denn in unseren Tarifen ist der Kraftstoff bereits enthalten. Gleiches gilt auch für die fallweise, notwendige Benutzung von Waschanlagen, für das eventuelle Nachfüllen von Öl u.ä.

11.  Was muß ich am Ende der Fahrt beachten?

Bei Fahrzeugen mit Bordcomputer wird Ihre Abrechung automatisch aus den vom Bordcomputer erfaßten Daten erzeugt, Sie müssen keinen Fahrtbericht mehr schreiben.
Schäden, Verschmutzungen oder ähnliche Vorkommnisse, z. B. Tank unter ein Viertel leergefahren, tragen Sie bitte in ein Berichtsformular ein, das Sie in der Fahrzeugmappe im Handschuhfach vorfinden.

12.  Was passiert im Schadensfall?

Wir erledigen für Sie den gesamten Arbeitsaufwand mit der Werkstatt, mit den Versicherungen und Behörden und bitten Sie lediglich bei selbstverschuldeten Schäden um Ihre Selbstbeteiligung von z. Zt. 300 Euro pro Schadensfall.

13.  Was wird aus meinem Schadensfreiheitsrabatt?

Ihr Schadensfreiheitsrabatt wird nicht hochgestuft. Sollten Sie sich später wieder ein eigenes Auto anschaffen und über unseren Versicherungsmakler versichern lassen, dann werden Ihnen von zahlreichen Versicherungsunternehmen die schadensfreien Jahre Ihrer Mitgliedschaft bei uns sogar angerechnet.

14.  Was versteht man unter Quernutzung?

Quernutzung bedeutet, ein Car-Sharing-Auto einer anderen Car-Sharing-Organisation zu nutzen ­- in einer anderen Stadt oder Gemeinde. Dies ist deutschlandweit in rund 300 Orten grundsätzlich möglich, muss allerdings rechtzeitig beim Vorstand des Carsharing-ZweiTälerLand e.V. angemeldet werden (in der Regel zwei Wochen vor Nutzung). Da unserer Verein mit dem anderen Car-Sharing-Anbieter über die Abwicklung der Quernutzung übereinkunft finden muss, können wir nicht garantieren, dass sich Quernutzungswünsche in allen Fällen erfüllen lassen.

15.  Darf ich persönliche Gegenstände im CS-Auto deponieren, wenn ich es bald erneut nutzen möchte?

Nein. Diese Gegenstände können als Fundsachen betrachtet werden und entweder vom Nachnutzer entsorgt(?) oder vom Vorstand entnommen werden. Eine Haftung für den eventuellen Verlust dieser Gegenstände kann der Verein nicht übernehmen.

16.  Kann ich mir ein CS-Auto nach Hause bringen lassen?

Das ist zwar nicht üblich, könnte aber bei entsprechender Bereitschaft eines anderen Mitglieds gegen eine Gebühr organisiert werden. Bei einer solchen Buchung muß beim "Fahrtgrund" der Hinweis auf das hilfsbereite Mitglied erfolgen, damit der Versicherungsschutz gegeben ist.

17.  Darf ich ein CS-Auto an einem anderen Stellplatz wieder zurückstellen als ich es abgeholt habe?

Das nicht möglich, da die Überführung des CS-Autos zu den Ausgangs-Stellplätzen durch Personal erfolgen müsste, das zu bezahlen wäre. Diese kostenintensive Verfahrensweise können wir uns bei unseren Tarifen nicht leisten.

18.  Kann ich mit dem CSZ-Auto auch ins Ausland Fahren?

Ja, aber bitte vor Fahrtantritt den Original-Kfz-Schein beim Vorstand anfordern und nach Fahrt-Ende wieder an den Vorstand zurückgeben.

Der Verein übernimmt die Kosten der bis zum 30.6. d.J. gekauften, mit Beleg nachgewiesenen Vignette. Mautgebühren werden nicht übernommen.

19. Wie werde ich Mitglied?

Sie unterzeichnen eine Beitrittserklärung, weisen sich durch Personalausweis und Führerschein aus, hinterlegen eine Kaution von z.Zt. 350 Euro (bei Einzelmitgliedschaft) und entrichten eine kleine Aufnahme- und Verwaltungsgebühr. Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der übersicht Einzelmitgliedschaft) und entrichten eine kleine Aufnahme- und Verwaltungsgebühr.
Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der übersicht (Links in Menu)

20. Meine Frage ist hier nirgends beantwortet..

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, senden Sie uns eine E-Mail mit ihrer Anfrage.  

Sie bekommen von uns schnellstmöglich eine Antwort.